§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraxis/Tierheilpraktikerin Hannah Kiesel – im folgenden als „THP“ bezeichnet – und
Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits.
Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB zwischen der THP und dem Kunden. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers in Form von Beratung, Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie annimmt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGBs in Kraft.
Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne die Angabe von Gründen abzulehnen; etwa wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie in Gewissenskonflikte bringen kann. Hierbei bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Beratungsinhalte negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, sowie erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht oder durch falsche Angaben seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.
Die THP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden durch das Anwenden all ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Untersuchung, Diagnose und Therapie beim Tier und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB, sowie auf der Grundlage dieser AGB.
Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
Die vom Tierheilpraktiker angebotenen Therapiemethoden sind meist schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig.
§ 3 Haftung des Behandlers und des Halters
Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die THP nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die THP beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die THP haftet nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 4 Terminvereinbarungen
Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, per E-Mail, telefonisch, per SMS oder Whats App von der THP bestätigt wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit einem Ausfallhonorar von 35,00 € zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15,00 € in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin (ohne Kenntnis) zu spät, wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
Die THP behält sich das Recht vor, Termine oder Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt und ggf. zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
Bei Hausbesuchen kann es auf Grund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder auf Grund der Wetterlage sowie einer verlängerten Behandlungszeit beim vorherigen Kunden zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch/per SMS oder Whats App informiert.
Tritt der Kunde bei Ankunft der THP von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten (Fahrtkosten), sowie einem Ausfallhonorar von 35,00 € zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15,00 € in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die THP hat für Ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, das für jede Behandlung vom Kunden gegen Aushändigung einer Rechnung an die THP zu entrichten ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis Kiesel. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar gegen Quittung zu bezahlen oder falls dies vereinbart wurde, nach Rechnungstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto an die THP zu überweisen. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der THP sowie des Kunden. Sie weist weiterhin den Behandlungszeitraum, die Therapieform und die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen aus. Da nach § 19.1 UstG abgerechnet wird, entfällt die Ausweisung der Umsatzsteuer. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch nach 10 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig. Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die THP wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Pflicht, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Die THP wird sich von Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren zu lassen. Die THP ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen.
In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honrars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar der Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden.
Aufkünfte in Erstattungsfragen kann die THP entgegen Absatz b) auch an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP ausdrücklich und schriftlich von deren Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.
§ 7 Vorträge und Seminare
Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Im Normal ist die Fixierung der Anmeldung an die Überweisung des kompletten Teilnahmebetrags gebunden.
Aus organisatorischen Gründen gilt bei Vorträgen und Seminaren generell Vorkasse. Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der THP zu überweisen.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen, sowie Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die kompletten Seminargebühren fällig, wenn vom Teilnehmer keine Ersatzperson gestellt wird. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
§ 8 Datenschutz
Die THP beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden und des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratung und der Therapie sowie deren Begleittumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
Vorausgegangene Absätze unter § 8 sind nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personenberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser Handakte verlangen.
Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt, mit dem Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
Siehe auch Datenschutzerklärung der Tierheilpraxis Kiesel ().
§ 9 Versicherung
Eine Berufshaftpflicht hat die THP beim Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Schweinfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 11 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein oder werden oder die AGB unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für etwaige Vertragslücken. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand: 15.08.2020
